Dentalberufe
Das Wichtigste in Kürze:
In dieser Lektion lernst Du, welche Dentalberufe überhaupt existieren, welche Kompetenzen und Ausbildungen dafür verlangt werden und auf welchem Weg man diese erlangen kann.
Zahnärztin/Zahnarzt
Die Zahnärztin entspricht dem «Hausarzt» für die Zähne: Sie darf diagnostizieren, beraten, behandeln und sogar kleinere chirurgische Eingriffe vornehmen. Für spezifische oder komplexere Beschwerden gibt es jedoch verschiedene Fachzahnärzte (Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Paradontologie, rekonstruktive Zahmedizin), die zusätzlich zum regulären fünfjährigen Zahnmedizinstudium, noch eine drei bis vierjährige Fachausbildung errichten müssen, um ihre Kompetenz zu erlangen.
Dentalassistent*in
Der Dentalassistent ist der engste Mitarbeiter der Zahnärztin. Er ist im Grunde ihre «rechte Hand» und für die Praxisadministration bishin zur Materialverwaltung, Reparatur und Sterilisation von Instrumenten und die Erstellung von Röntgenbildern der Patient*Innen verantwortlich. Er schliesst dafür eine dreijährige Lehre in einer Praxis oder Klinik ab, wobei er einen Tag in der Woche die Berufsschule besucht.
Praxisadministrator*in
Wie der Name schon sagt, verwaltet die Praxisadministratorin allgemeine Praxisarbeiten. Dabei kreuzen sich die Verantwortungsbereiche mit der Dentalassistenz, weshalb die Administratorin bereits eine Lehre als Dentalassistentin abgeschlossen haben muss, gefolgt von einer Weiterbildung. Buchhaltung, Terminverwaltung/Patientenkontakt, Informatik, aber auch das Ausbilden Lernender gehören zu den Aufgaben der Praxisadministration.
Prophylaxe Assistent*in
Diesen Berufstitel kann man nur erlangen, wenn man schon Dentalassistent*in ist und eine Weiterbildung macht, die weniger als ein Jahr dauert und ein halbes Praktikumsjahr vorsieht. Dabei kann man sich zusätzlich zu den DA-Aufgaben eigenständig Mundhygieneprobleme erkennen, angehen und Patient*Innen diesbezüglich ohne zahnärztliche Begleitung aufklären und beraten.
Dentalhygieniker*in
Der Dentalhygieniker kann auch unabhängig von einer Zahnärztin eine selbständige Dentalhygienepraxis führen. In dieser Praxis hat er folgende Befugnisse: Prävention und Beratung über Zahnerkrankungen, kleine Korrekturen von Zahnfüllungen (darf aber nicht selber Zahnfüllungen machen), umfassende Zahnreinigung und Bleaching und die (zahn)gesundheitliche Beratung über die Ernährung. Selbstverständlich kann der Dentalhygieniker auch mit einer Zahnärztin zusammen arbeiten und sie können gemeinsam einen Behandlungsplan für den Patienten erstellen. Der Dentalhygieniker muss hierfür einen höheren Fachhochschulabschluss erlangen, der drei Jahre dauert und theoretisch sowie praktisch ausbildet.
Zahntechniker*in
Die Zahntechnikerin übernimmt die feine Handarbeit in Sachen Kronen, Brücken, Prothesen sowie kieferorthopädischen Apparaten. Er hat Utensilien für die Erledigung der Präzision bei den oben genannten Arbeiten, wie zum Beispiel die farbliche Abstimmung der Krone auf die restlichen Zähne und ihre Grösse. Sie absolviert ihre Lehre dafür in einem Dentallabor und besucht einen Tag in der Woche die Berufsschule für vier Jahre.