Strahlenschutz und AAA(A)-Prinzipien
Strahlenschutzverordnung
Eine Äquivalentdosis von 7 Sv gilt als tödlich. Bereits eine akute Bestrahlung von 5 Sv kann unbehandelt zum Tod führen. Daher und auch aufgrund von diversen körperlichen Schäden, die durch radioaktive Strahlung entstehen können, ist der Schutz vor Strahlung sehr wichtig.
Generell gilt es, die Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Demnach sollten laut der ICRP (Internationale Kommission für radiologischen Schutz) die effektive Ganzkörperdosis von 1 Millisievert pro Jahr nicht überschritten werden. Für Personen, welche bei ihrem Beruf Strahlen ausgesetzt sind, gilt der Grenzwert von 20 Millisievert in einem Kalenderjahr.
Diese Grenzwerte stammen aus Langzeitstudien über medizinische Auswirkungen von Strahlung und aus Beobachtungen von Atombombenopfern.
AAAA(A)-Prinzipien
Damit die Äquivalentdosis auf den Körper, und folglich auch die Schäden dadurch, möglichst gering gehalten werden kann, gibt es die vier bzw. teilweise sogar fünf "A" des Strahlenschutzes:
Abstand halten:
Dies ist die einfachste Vorsichtsmassnahme. α- und β-Strahlen haben in der Luft nur eine geringe Reichweite und zudem nimmt die Strahlung generell mit zunehmender Entfernung ab.
Abschirmung verwenden:
Mit einer für die Strahlungsart geeigneten Abschirmung, ist es möglich, die Strahlendosis zu minimieren. Beispielsweise reicht ein Blatt Papier bereits bei α-Strahlen, während eine Aluminiumplatte bei β-Strahlen ausreicht. Bei γ- Strahlen braucht es jedoch dicke Bleiummantelungen, da diese nur schwer zu absorbieren ist.
Aufenthaltsdauer beschränken:
Je kürzer die Dauer der Strahlungsbelastung, desto besser. Man sollte darauf achten, der Strahlung möglichst kurz ausgesetzt zu sein.
Aktivität gering halten:
Um die Aktivität zu minimieren, sollten Quellen verwendet werden, mit möglichst geringer und für die Anwendung angepasster Aktivität gewählt werden. Beispielsweise "kurzlebige" Isotope.
Aufnahme in den Körper vermeiden:
Das fünfte A wird nicht immer erwähnt, ansonsten wäre die Abschirmung und das Abstandhalten auch nicht mehr möglich. Deshalb müssen beispielsweise nach dem Arbeiten mit radioaktiven Materialien die Hände gewaschen werden.
Beispiele
Wenn beim Zahnarzt ein Röntgenbild der Zähne gemacht wird, bekommst du eine Bleischürze, um die Strahlung abzuschirmen.
In der Schule ist es nicht ratsam, das Mittagssandwich ins Physikzimmer mitzunehmen, wenn mit radioaktiven Präparaten experimentiert wird, um die Aufnahme in den Körper zu vermeiden. Zudem werden in der Schule lediglich Präparate verwendet, welche eine möglichst geringe Aktivität aufweisen.