Der Staat lebt von den Steuern, die jeder steuerpflichtige Bürger und jede steuerpflichtige Bürgerin bezahlen müssen. Jeder erwachsene Schweizer, jede erwachsene Schweizerin gibt einmal jährlich eine Steuererklärung ab. Dort gibst Du Dein Einkommen und Vermögen im Vorjahr an. Vom Einkommen werden berufliche Kosten für Fahrten, Verpflegung oder Ausbildungen abgezogen. Ausserdem kannst Du durch Einzahlungen für die Altersvorsorge, Prämien für Versicherungen oder Spenden Deine Steuerlast verringern. Das Vermögen wird um die privaten Schulden reduziert. Dann berechnet die Steuerverwaltung die Einkommens- und Vermögenssteuern, die Du zahlen musst.
In dieser Zusammenfassung erhältst Du einen Überblick darüber, was in eine Steuererklärung gehört. Du lernst, was Du als Einkommen und Vermögen eintragen musst und als Kosten abziehen darfst. Nach der Lektüre kennst Du die Grundlagen, um Deine eigene Steuererklärung auszufüllen.
Wie funktioniert eine Steuererklärung?
Wenn Du in der Schweiz wohnst und 18 Jahre oder älter bist, musst Du jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen.
In das Formular trägst Du drei Dinge ein: Was Du letztes Jahr verdient hast («Einkommen»), wie reich Du gewesen bist («Vermögen») und was Du für berufliche und private Kosten hattest («Aufwendungen» und «Abzüge»).
Manchmal kannst Du statt eines genauen Betrags auch eine vorgegebene Summe eintragen («Pauschale»). Das macht Sinn, wenn Du den genauen Betrag nicht weisst oder wenn Du dadurch höhere Kosten eintragen darfst, wodurch Deine Steuern sinken.
Die Steuerverwaltung zieht automatisch von Deinem Einkommen und Vermögen Deine Kosten ab und sagt Dir danach, wie viel Steuern Du zahlen musst.
Was und wieviel genau Du als Einkommen und Vermögen einträgst und als Kosten abziehst, hängt von Deinem Kanton ab. Hier findest Du einige wichtige Punkte, die in den allermeisten Kantonen in die Steuererklärung gehören.
Was muss ich als Einkommen und Vermögen eintragen?
Auf Deinem Lohnausweis vom Arbeitgeber findest Du Dein Einkommen aus angestellter Tätigkeit. Bist Du selbstständig, musst Du Dein Einkommen selbst zusammenrechnen.
In der Steuererklärung musst Du auch Dein übriges Einkommen angeben, wie beispielsweise Trinkgelder, Zinsen und Dividenden, erhaltene Mietzahlungen oder Geldspielgewinne.
Beim Vermögen musst Du neben Deinem Bargeld und Bankkonto u.a. auch Kryptowährungen, Wertpapiere wie Aktien, Autos oder Pferde angeben.
Wenn Du Schulden hast und sie in der Steuererklärung angibst, wird Dein Vermögen für die Steuerberechnung um den entsprechenden Betrag verringert.
Was kann ich beispielsweise als berufliche Kosten eintragen?
Als Fahrtkosten zum Arbeitsort kannst Du entweder 700 CHF für ein Velo und zusätzlich Deine Kosten für ein ÖV-Abonnement oder alternativ 0.70 CHF pro Kilometer mit dem Auto bis maximal 6'000 CHF abziehen.
Wenn Du zum Mittagessen nicht nach Hause gehen kannst, sondern auswärtig essen musst, kannst Du pro Tag 15 CHF als Kosten eintragen.
Wenn Du einen Abschluss auf der Sekundarstufe II hast und dich danach aus- oder weiterbildest, kannst Du bis zu 12'000 CHF für Kurse und Seminare eintragen, die für Deinen (angestrebten) Beruf notwendig sind.
Für alle übrigen Aufwendungen wie Berufskleidung oder ein privates Arbeitszimmer werden ohne Nachweis drei Prozent von Deinem Nettolohn bis maximal 4'000 CHF anerkannt. Hast Du höhere Kosten als diese Pauschale, musst Du das detailliert nachweisen.
Was kann ich beispielsweise als private Kosten eintragen?
Sofern Du für Dein Alter vorsorgst – was sinnvoll ist –, kannst Du Einzahlungen in die berufliche Vorsorge (Säule 2) und bis zu fast 7’000 CHF für die Eigenvorsorge (Säule 3a) eintragen. Zusätzlich zur Rentenabsicherung sparst Du damit auch Steuern ein.
In die Steuererklärung trägst Du auch Deine Beiträge für die Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden-, Arbeitslosen-, Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung als Kosten ein.
Zusätzlich solltest Du Krankheits- und Unfallkosten, die Du selbst bezahlt hast, angeben.
Die Steuerverwaltung erkennt auch Deine freiwilligen Spenden und Mitgliederbeiträge an Parteien, gemeinnützige Organisationen oder die Kirchenkollekte zur Reduzierung Deiner Steuerlast an.
Ausserdem gibt es eine Reihe von zusätzlichen Familien- und Sozialabzügen, zum Beispiel wenn Du Kinder hast, alleinstehend bist oder Angehörige betreust.
Was muss ich sonst noch beachten?
Du solltest Deine Steuererklärung zur jährlichen Deadline Ende März abschicken.
Deine Steuererklärung kannst Du mit einer kostenlosen Software Deines Kantons erstellen. Es gibt auch kostenpflichtige Apps wie Taxly, die Dich unterstützen.
Für Deine Steuererklärung brauchst Du ungefähr einen Nachmittag. Mit wenig Aufwand kannst Du bis zu mehrere Hundert bis Tausend Franken an Steuern sparen.
Du musst Deine Steuererklärung ehrlich ausfüllen, brauchst aber keine Angst haben, falls Du unsicher bist oder aus Versehen einen Fehler machst. Die Steuerverwaltung prüft und korrigiert Deine Angaben, falls nötig.
Und zuletzt: Wir sind keine Steuerberater, und das hier soll Dir nur einen ersten Überblick geben. Informiere dich daher vor Deiner Steuererklärung nochmal bei Deiner Kantonsverwaltung oder Fachexpertinnen.
Kanton Luzern: Wegleitung zur Steuererklärung, Natürliche Personen. Dienststelle Steuern, Kanton Luzern 2022.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie funktioniert eine Steuererklärung?
In die Steuererklärung trägst Du drei Dinge ein: Was Du letztes Jahr verdient hast, wie reich Du gewesen bist und was Du für berufliche und private Kosten hattest. Die Steuerverwaltung zieht automatisch von Deinem Einkommen und Vermögen Deine Kosten ab und sagt Dir danach, wie viel Steuern Du zahlen muss.
Was muss ich als Einkommen und Vermögen in der Steuererklärung eintragen?
Auf Deinem Lohnausweis vom Arbeitgeber findest Du Dein Einkommen aus angestellter Tätigkeit. Beim Vermögen musst Du neben Deinem Bargeld und Bankkonto u.a. auch Kryptowährungen, Wertpapier wie Aktien, Autos oder Pferde angeben.
Was kann ich als berufliche Kosten in der Steuererklärung eintragen?
Zum Beispiel: Fahrtkosten zum Arbeitsort, auswärtiges Mittagessen, Weiterbildungen
Was kann ich als private Kosten in der Steuererklärung eintragen?
Zum Beispiel: Einzahlungen in die berufliche Vorsorge (Säule 2) und für die Eigenvorsorge (Säule 3a), Beiträge für die AHV/IV und die Krankenversicherung, freiwillige Spenden und Mitgliederbeiträge an Parteien und gemeinnützige Organisationen, Familien- und Sozialabzüge.