Pressefreiheit
Was bedeutet Pressefreiheit?
Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, über Themen und Ereignisse zu berichten, ohne dabei vom Staat oder anderweitig eingeschränkt zu werden. Damit wird sichergestellt, dass die Bevölkerung eines Landes freien Zugang zu Informationen hat und basierend auf diesen ihre Meinungen bilden kann. Auch stellt die Pressefreiheit sicher, dass die Journalist*innen kritisch über Führungspersonen in Politik, Wirtschaft, Kultur und anderen Bereichen berichten dürfen und damit ihre Kontrollfunktion erfüllen können.
Die Einschränkung der Pressefreiheit durch – meist offizielle, staatliche – Instanzen nennt man Zensur. Dabei werden Medien daran gehindert, frei über Ereignisse zu berichten. In der Folge ist die Bevölkerung auch nicht umfassend informiert.
Die Meinungsfreiheit ist nicht dasselbe wie die Pressefreiheit, hängt aber eng damit zusammen. Die Meinungsfreiheit bezeichnet das Recht einer Person, ihre Meinung frei äussern und verbreiten zu können.
Die Pressefreiheit in der Schweiz
Die Pressefreiheit ist in der Schweizer Bundesverfassung im Artikel 17 geregelt. Hier wird der Begriff "Medienfreiheit" verwendet, womit sichergestellt wird, dass nicht nur gedruckte Medien wie Zeitungen abgedeckt sind, sondern beispielsweise auch Online-Medien. Der Pressefreiheit kommt im politischen System der Schweiz eine besondere Bedeutung zu. Für die direkte Demokratie ist unabhängige, freie und vielfältige Medienlandschaft äusserst wichtig. Die Medien müssen verschiedene Meinungen und Standpunkte darlegen dürfen, damit sich auch die volljährigen Bürger*innen eine eigene Meinung bilden und in der Folge politische Entscheidungen fällen können.
Die Pressefreiheit in anderen Ländern
Die internationale NGO (Nicht-Regierungs-Organisation) "Reporter ohne Grenzen" erstellt jährlich eine Rangliste der Pressefreiheit auf Grundlage von Fragebögen. An der Spitze dieser Rangliste steht Norwegen. Dort, wie auch in anderen skandinavischen Ländern, ist es um die Pressefreiheit sehr gut bestellt. Ebenso in der Schweiz: sie befindet sich auf Rang 12.
Am anderen Ende der Rangliste finden sich Staaten wie Nordkorea, China und Vietnam. Hier ist die Pressefreiheit stark eingeschränkt und die Medien unterliegen einer restriktiven Zensur durch den Staat und dessen Regierung. Entsprechend sind in diesen Staaten auch die demokratischen Grundrechte stark eingeschränkt. Kritische Berichterstattung ist hier quasi unmöglich und kritische Journalist*innen drohen strafrechtliche Verfolgung und Haftstrafen.
Die komplette Rangliste findest du hier: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/rangliste-2022-ueberblick
Die Grenzen der Pressefreiheit
Pressefreiheit bedeutet jedoch nicht, das uneingeschränkt alles geschrieben und publiziert werden kann. So sind Journalist*innen beispielsweise dazu angehalten, fair und ausgewogen zu berichten, die Meinungen von Personen als solche zu kennzeichnen und die Privatsphäre nicht zu verletzen. In der Schweiz sind diese Richtlinien in einem Journalistenkodex des Schweizerischen Presserats – einer Brancheorganisation von Journalist*innen – festgehalten.
Gleichzeitig gibt es für Journalist*innen auch entsprechende Gefässe, wie beispielsweise der Kommentar oder eine Kolumne, in denen sie ihre persönlichen Ansichten darlegen können. Mehr dazu findest Du in der Lektion 4 "Reportage, Kommentar, Feature: Welche Formen von Berichterstattung gibt es?". Wichtig ist stets, dass diese Gefässe als solche gekennzeichnet sind.