Der Aufbau und die Gewaltenteilung im Rechtsstaat Schweiz
Das Wichtigste in Kürze
Die Schweiz besteht aus dem Bund als oberstes Element, der grundlegende Gesetze und Pflichten vorschreibt. Darunter stehen Kantonen und Gemeinden. Die Schweiz besitzt drei Staatsgewalten: die Legislative (Bundesversammlung), die Exekutive (Bundesrat) und die Judikative (Bundesgericht), deshalb ist sie auch keine Diktatur, sondern ein Rechtsstaat. Handlungen werden an Gesetzen gemessen. Auch in den unteren Ebenen (Kantonen & Gemeinden) gibt es eine Gewaltenteilung, sowie sind Referenden und Volksinitiativen möglich.
Von wem werden die drei Staatsgewalten gewählt?
Was sind die Aufgaben der drei Staatsgewalten?
Was ist für eine Volksinitiative notwendig?
Diese Zusammenfassung beantwortet Dir all diese und noch viele weitere interessante Fragen!
Info 1: Der Aufbau der Schweiz
Die Schweiz ist untergliedert in 26 Kantone und 2300 Gemeinden.
Der „Bund“ stellt dabei die oberste Ebene dar, die den Kantonen die grundlegenden Gesetze und Pflichten vorschreibt. Im schulischen Bereich wäre das zum Beispiel nicht nur die Schulpflicht an sich, sondern auch die Einheitlichkeit beim Aufbau der Schulstufen oder ein einheitlicher und gemeinsam beschlossener Lehrplan. Die Kantone und Gemeinden dürfen die Details aber dann unter sich regeln.
Manches wird aber auch von der Gemeinde oder mehreren Gemeinden gemeinsam beschlossen. Das betrifft zum Beispiel die Gestaltung und Ausstattung von Einrichtungen oder die Bereitstellung von Angeboten (z.B. Nachmittagsbetreuung oder Hausaufgabenhilfe in der Schule).
Info 2: Die Gewaltenteilung in der Schweiz
Die Bundesverfassung ist das oberste Gesetz der Schweiz. Darin sind alle wichtigen Gesetze enthalten. Die Regelung von kleineren Details einiger Gesetze werden aber oftmals den jeweiligen Kantonen überlassen, wie zum Beispiel bei der Schulpflicht.
Gesetze werden von der Legislative, der gesetzgebenden Behörde, ausgehandelt und verfasst. Die Legislative besteht aus Politiker*innen, die von der Bevölkerung gewählt werden. In der Schweiz sitzen diese Politiker*innen seit der ersten Bundesverfassung 1848 im Nationalrat und im Ständerat, die zusammen die Bundesversammlung bilden. Diese ist sozusagen das Parlament der Schweiz. Alle volljährigen Schweizer*innen (also alle ab 18 Jahren) können Gesetze anregen oder es finden Abstimmungen darüber statt.
Definition Legislative:
für die Gesetzesverabschiedung verantwortliche Behörde (meist das Parlament, in der Schweiz: Bundesversammlung)
Die Exekutive sorgt dafür, dass das niedergeschriebene Gesetz auch in die Wirklichkeit umgesetzt wird und umgesetzt werden kann. Beispielsweise braucht es für die Umsetzung der Verpflichtung zum Militär- bzw. Zivildienst gewisse Einrichtungen, Ausbilder*innen und einen Programmablauf. Darum kümmert sich die Regierung der Schweiz, also der Bundesrat, der aus sieben Personen besteht, und seine Verwaltung. Dieser wird von der Bundesversammlung gewählt.
Definition Exekutive:
für die Gesetzesausführung verantwortliche Behörde (Regierung)
Die Judikative ist die richterliche Behörde, die kontrolliert, ob die Gesetze von der Exekutive richtig durchgesetzt und von der Bevölkerung befolgt werden. Die Judikative in der Schweiz besteht aus den Richter*innen von insgesamt vier Gerichten (Lausanne, Luzern, Bellinzona und St. Gallen), die zusammen das Bundesgericht bilden. Dieses wird ebenfalls von der Bundesversammlung gewählt.
Definition Judikative:
für die Rechtsprechung verantwortliche Behörde (Bundesgericht)
In der Schweiz sind die drei Staatsgewalten also aufgeteilt. Wären sie das nicht, würde eine Diktatur herrschen. Im Prinzip darf im Staatssystem keiner mehr als einer Gewalt angehören, damit es zu keiner Diktatur kommt. Auch werden die Handlungen eines jeden am Gesetz gemessen, was die Schweiz zu einem Rechtsstaat macht.
Vertiefung
Die Gewaltenteilung in Kantonen und Gemeinden
Auch die Kantone und Gemeinden besitzen eine Gewaltenteilung, die prinzipiell genauso aufgebaut ist wie die Gewaltenteilung auf Bundesebene:
In den Kantonen gibt es dasKantonsparlamentals Legislative, dieKantonsregierungals Exekutive und dasKantonsgerichtals Judikative.
In den Gemeinden gibt es dasGemeindeparlamentbzw. dieGemeindeversammlung(vor allem in kleineren Gemeinden) als Legislative und denGemeinderatals Exekutive. Die Judikative ist bislang auf der untersten Ebene noch nicht wirklich vorhanden, es gibt aber sogenannteFriedensrichter, die dafür angeführt werden können.
Legislative, Judikative und Exekutive werden auf den unteren Ebenen von den stimm- und wahlberechtigten Bürger*innen gewählt
Vertiefung
Menschenrechte stehen an oberster Stelle
Nehmen wir an, es kommt jemand auf die Idee, die Bundesverfassung abzuändern und an Rechten und Pflichten herumzuschrauben. Rechtlich wäre das zwar umsetzbar, doch muss dabei Rücksicht auf die Menschenrechte genommen werden. Diese sind in der UNO-Menschenrechtserklärung von 1948 festgehalten und stehen über den Gesetzen eines jeden Staates.
Info 4: Volksinitiative und Referendum
Auch wenn die geltenden Gesetze befolgt werden müssen, ermöglicht das demokratische Staatssystem eine Gesetzesänderung, indem die Mehrheit der Bevölkerung sich dafür ausspricht. Man spricht deshalb von der Schweiz auch von einer direkten Demokratie.
Dafür gibt es für alle volljährigen Bürger*innen die Möglichkeit, eine Volksinitiative ins Leben zu rufen. Wenn auf Bundesebene 100.000 Unterschriften für eine Sache zusammenkommen, ist es möglich, dass es zu einer Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung kommt. Dieses Verfahren gibt es auch auf kantonaler und Gemeindeebene.
Auch besteht die Möglichkeit, Verfassungsartikel zu befürworten oder abzulehnen, für die das Parlament eine Änderung oder Neuerlassung vorsieht. Das wird als Referendum bezeichnet.
Info 5: Parteien
Auch die Parteien gehören zum Schweizer Rechtsstaat dazu. Sie sind so gut wie in allen Kantonen vertreten. Die meisten von ihnen haben mindestens einen Vertreter oder eine Vertreterin im Bundesrat. Ihr Ziel ist es, ihre Anliegen auf politischer Ebene durchzusetzen. Sie versuchen daher, die Bürgerinnen und Bürger von ihren Ansichten zu überzeugen. Das tun sie unter anderem auch durch Werbung wie beispielsweise Wahlplakate.
Vertiefung
Parteienlandschaft und Wirtschaftsverbände
Zu den grossen Parteien der Schweiz gehören:
Schweizerische Volkspartei (SVP)
Sozialdemokratische Partei (SP)
Mitte Partei: Zusammenschluss der Christlich-Demokratischen Volkspartei (CVP) und der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Daneben gibt es weitere Parteien, die jedoch nicht im Bundesrat vertreten sind, dafür über Abgeordnete im Parlament verfügen. Dazu gehören unter anderem die Grünliberale Partei (GLP), die Grüne Partei der Schweiz (GPS), die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) oder die Partei der Arbeit (PDA).
Dadurch, dass alle grösseren Parteien im Bundesrat vertreten sind, ist das Regierungssystem auch sehr stabil und es gibt keine starke Opposition, wie in den Nachbarländern. Dieses System wird als Konkordanzdemokratie bezeichnet. Die kleineren Parteien sind durch das Proporzwahlrecht dafür in der Bundesversammlung vertreten.
Auch die machtvollen Wirtschaftsverbände mischen in der Regierung mit. Die Regierung hält sie über ihre Vorhaben und Pläne auf dem Laufenden. Die Wirtschaftsverbände können dazu dann ihre Meinung abgeben, sich also sozusagen "vernehmen" lassen. Diese fliesst dann in die Gesetzgebung mit ein, was auch Referenden entgegenwirkt. Daher wird das Verfahren auch als "Vernehmlassungsverfahren" bezeichnet. Die Schweizer Regierung ist also durchaus interessiert, auch andere Bereiche in ihre Entscheidungen miteinzubeziehen und Kompromisse zu finden.
Auch wenn das stabile und unerschütterliche Regierungssystem sich als durchaus sinnvoll erwiesen hat, wirkt es aber auch ein wenig eingeschlafen und träge. Mit Problemen setzt man sich erst sehr spät auseinander und für neue Ideen ist man gar nicht oder nur sehr zögerlich offen.
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Teil 1
Der Aufbau und die Gewaltenteilung im Rechtsstaat Schweiz
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie sieht die Gewaltenteilung in der Schweiz aus?
Es gibt die Legislative (Nationalrat und Ständerat), die Exekutive (Bundesrat) und die Judikative (Bundesgericht).
Was ist das oberste Gesetz der Schweiz?
Die Bundesverfassung. Über ihr stehen nur die Menschenrechte.
Wie ist die Schweiz aufgebaut?
Die Schweiz ist untergliedert in 26 Kantone und 2300 Gemeinden. Die oberste Ebene ist der „Bund“. Er schreibt den Kantonen die grundlegenden Gesetze und Pflichten vor. Details können die Kantone oder Gemeinden aber oft selbst festlegen.