Zur Zeit des Absolutismus war die Schweiz ein Staatenbund aus dreizehn Orten, der sich in Stadt- und Landorte unterteilen liess. Die Schweiz stand unter starkem Einfluss Frankreichs und die Bevölkerung bestand grösstenteils aus Untertanen.
Was ist der Unterschied zwischen Stadtorten und Landorten?
Wer herrschte in der Schweiz zur Zeit des Absolutismus?
Auf diese und viele weitere Fragen erhältst Du in der folgenden Zusammenfassung eine Antwort.
Info 1: Politische Struktur der Eidgenossenschaft
Schweiz als Staatenbund
Zur Zeit des Absolutismus war die Schweiz eine Art Staatenbund aus dreizehn Orten und mehreren zugewandten Orten. Dieser Staatenbund wurde durch Verträge zusammengehalten. Als gemeinsame Einrichtung diente die Tagsatzung, eine Art Kongress. Wichtigste Aufgabe der Tagsatzung war die Verwaltung der gemeinen Herrschaften, die Aussenpolitik und die Verteidigung. Jeweils zwei Gesandte eines jeden Ortes nahmen an der Tagsatzung teil, um abzustimmen.
Definition Gemeine Herrschaft:
Untertanengebiete, die von den vollberechtigten Orten gemeinsam verwaltet wurden.
Schweiz unter Einfluss Frankreichs
Nach den Konflikten um das Herzogtum Mailand schlossen das Königreich Frankreich und die Eidgenossenschaft 1516 einen Friedensvertrag, den Ewigen Frieden. Dadurch geriet die Schweiz stark unter Einfluss Frankreichs. So durfte der französische König mit dem Soldbündnis von 1521 bis zu 16'000 eidgenössische Söldnern für den Solddienst verpflichten. Diese gegenseitigen Beziehungen zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich dauerten bis zum Ende des 18. Jahrhunderts an.
Definition Ewiger Friede:
Unbefristeter Friedensvertrag von 1516 zwischen dem Königtum Frankreich und den Dreizehn Orten der Eidgenossenschaft mit ihren Zugewandten Orten.
Stadt- und Landorte
Die dreizehn Orte der Schweiz liessen sich in Stadtorte und Landorte unterteilen. In Stadtorten wurde die Herrschaft ehrenamtlich ausgeübt. Es gab keine Gewaltenteilung und Sitzungen blieben geheim. Wer Kritik daran übte, wurde schwer bestraft.
Demokratischer waren die Landorte. Offiziell lag die höchste Gewalt hier bei der Landsgemeinde. Die wenigen Familien konnten jedoch mit ihrem Geld die Landsgemeinde in ihrem Sinn lenken. Die verschiedenen Ämter wurden an die Meistbietenden verkauft. So ging es schliesslich weder in den Stadt- noch in den Landorten demokratisch zu und her.
Auf dieser Karte siehst Du die Landorte (dunkelrosa) sowie die Stadtorte (rote Punkte) mit ihren jeweiligen Untertanengebieten (hellrosa).
Info 2: Herrschaftsform während des Absolutismus
Untertanengebiete
Die meisten Menschen, die in der Schweiz lebten, waren Untertan*innen eines einzelnen Ortes oder einer Gemeinen Herrschaft. Vertreten wurde der herrschende Ort durch einen Landvogt, der sich zusammen mit einigen Schreibern und Knechten um alles Organisatorische kümmerte. Ihre Aufgaben umfassten grosse Bereiche, von der Kontrolle lokaler Verwaltungen bis hin zur Ablieferung von Abgaben. Diese Ämter waren grösstenteils im Besitz von vermögenden oder alteingesessenen Familien.
Herrschaft der Obrigkeit
Verschiedene Mittel halfen der Obrigkeit, zu regieren. Zum einen waren sie befugt, Einnahmen aus Binnenzöllen an Strassen und Brücken und dem Salzverkauf zu gewinnen. In den protestantischen Orten ging zusätzlich ein Grossteil der Zehntabgabe in die Staatskasse. Weiter herrschten sie über das Militärwesen und konnten Untertanen zum Krieg aufbieten. Sie war auch für die Aufrechterhaltung von Moral und Sittlichkeit und die soziale Fürsorge verantwortlich. Zur damaligen Moral und Sittlichkeit gehörte auch, keine Kritik am bestehenden System zu üben.
Info 3: Gesellschaft während des Absolutismus
Bis ins 18. Jahrhundert war die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Untertan*innen. Diese waren jedoch sozial sehr unterschiedlich geschichtet. Der grösste Unterschied bestand zwischen städtischen und ländlichen Untertanen.
Städtische Untertanen
Städtische Untertan*innen genossen einige wirtschaftliche Vorteile, zum Beispiel unbeschränkten Zugang zum städtischen Markt. Ländlichen Untertan*innen standen nur gewisse Tage zur Verfügung. Auch durften einige Berufe nur in der Stadt in zünftischen Organisationen ausgeübt werden. Aus diesem Grund lehnten sich Bürgerinnen und Bürger von Städten selten gegen ihre Herrscher auf.
Ländliche Untertanen
Innerhalb der ländlichen Untertan*innen gab es erneut starke soziale Unterschiede. So gehörten diejenigen, die sich ein eigenes Gespann leisten konnten, zur Oberschicht. Das waren vor allem Bauern und Bäuerinnen und die Wirt*innen. Von ihnen abhängig waren Kleinbäuer*innen, die über kein eigenes Gespann verfügten und sich dieses ausleihen mussten. Menschen, die nur wenig Land besassen, mussten oft noch zusätzliche Arbeit erledigen.
Ehefrauen
Auch Ehefrauen waren Untertan*innen, und zwar in doppelter Hinsicht. So waren sie zusätzlich ihren Männern untergeordnet. Auch waren sie keine eigenen Rechtspersonen. Eine Ausnahme bildete die Scheidungsklage in protestantischen Gebieten. Hier konnte die Ehefrau selbstständig vor Gericht treten.
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Dauer:
Teil 1
Absolutismus und Monarchie als neue Herrschaftsform
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Teil 2
Die Schweiz während des Absolutismus
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was war der Ewige Friede?
Der Ewige Friede war ein Friedensvertrag zwischen dem Königtum Frankreich und den Dreizehn Orten der Eidgenossenschaft aus dem Jahr 1516.
Was war die Tagsatzung?
Die Tagsatzung war eine gemeinsame Einrichtung der frühen Eidgenossenschaft. Dort kamen Vertreter der dreizehn Orte zusammen, diskutierten und verabschiedeten Beschlüsse.
Wie sah die Schweizer Gesellschaft während des Absolutismus aus?
Zur Zeit des Absolutismus waren die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung städtische oder ländliche Untertanen.