Im Mittelalter war jeder Mensch klar einem Stand zugeteilt. Dieser wurde vererbt und bestimmte über Möglichkeiten, Recht und Pflichten. Die Mehrheit der Bevölkerung musste für die mächtigen, weltlichen oder kirchlichen Herrscher arbeiten.
Doch wie war die Gesellschaft genau aufgeteilt und welche Rechte und Pflichten hatten die Menschen damals?
Wie lebten die verschiedenen Gruppen?
Wie wurde die Ständeordnung begründet?
Die Antworten zu diesen und weiteren Fragen findest Du in dieser Zusammenfassung.
Info 1: Einteilung der Gesellschaft
Im Mittelalter wurde zur Einteilung von Gruppen vor allem Gegensätze genutzt: Arm und Reich, Frau und Mann oder Herr und Knecht. Gegen Ende des Frühmittelalters wurde dann eine neue Gesellschaftsordnung geschaffen: die drei Stände. Diese waren:
die Geistlichen
die Adligen
die Bauernschaft
Gemäss der geltenden Meinung war jedem der Stände eine Aufgabe durch Gott zugewiesen: den Geistlichen das Beten, den Adligen das Schützen und der Bauernschaft das Arbeiten. So war die gottgewollte Ständegesellschaft gerechtfertigt.
Die drei Stände waren aber nicht etwa in einem Machtgleichgewicht, denn die Adeligen und Kleriker herrschten über die grosse Masse der Landbevölkerung, welche für sie arbeitete und Abgaben leistete. Diese Gesellschaftsordnung existierte für mehrere Jahrhunderte.
Vertiefung
Weltliche oder kirchliche Herrschaft
Im 11. Jahrhundert wurde die Frage, ob Papst und Kaiser gleich mächtig waren, viel diskutiert. Von der Kirche ging eine Reformbewegung in Burgund aus, die die Kirche von weltlichen Machteinflüssen reinigen sollte. So sollten kirchliche Ämter weder erkauft noch Adlige eingesetzt werden dürfen.
Daraufhin brach ein erbitterter Kampf zwischen König Heinrich IV. und Papst Gregor VII. aus. Sie setzten sich gegenseitig von ihrem Amt ab. Erst unter dem Nachfolgekönig und -papst konnte schlussendlich mit dem Wormser Konkordat ein Kompromiss gefunden werden.
Info 2: Die Grundherrschaft
Im Mittelalter waren viele Bäuerinnen und Bauern von einem Grundherren abhängig. Ein Grundherr konnte ein Adliger oder Kleriker sein. Diese besassen Grund und die Bauernschaft war in unterschiedlichen Formen abhängig von ihnen.
Leibeigene
Die Leibeigenen waren Knechte, Mägde und Bauernfamilien, die auf dem Hof des Grundherren lebten und arbeiteten. Sie gehörten zum Besitz der Grundherren, waren unfrei und hatten nur beschränkte Rechte.
Hörige
Andere Bäuerinnen und Bauern arbeiteten und wohnten auf sogenannten Hufen. Dies waren Höfen ausserhalb des Herrenhofs, gehörten aber dem Grundherren. Sie durften den Hof ohne Zustimmung des Grundherren nicht verlassen, waren unfrei und gingen mit dem Besitz mit, wenn der Grundherr den Besitz verkaufte.
Ebenso mussten sie einen Teil der Erträge an den Grundherren abgeben und Frondienste leisten. Im Gegenzug erhielten Sie folgende Leistungen des Grundherren:
Sicherung der Ordnung
militärische Verteidigung
Gericht
Unterstützung bei Hungersnöten
Seelsorge
Definition Fronarbeit:
Frondienste waren persönliche Arbeiten, die die Bauernschaft für die Grundherren leisten mussten. Diese bestanden aus Handdiensten, wie zum Beispiel die Felder zu ernten und aus Spanndiensten, wie zum Beispiel Transporte mit Zugtieren.
Info 2: Wandel der Grundherrschaft
Mit einer wachsenden Bevölkerung während des Mittelalters wandelte sich auch die Grundherrschaft. Die Grundherren gaben die Eigenwirtschaft auf dem Herrenhof zunehmend auf. Sie gaben oder verpachteten ihre Höfe an die Bauernschaft.
Diese mussten nun, anstatt Frondienste und naturelle Abgaben zu leisten, Geld an die Grundherren abgeben. Die Bauernschaft wurden zu einem Stand von Untertanen.
Info 3: Das Lehnswesen
Ab dem frühen Mittelalter begründete der König seine Macht mit seiner Gefolgschaft, die ihn wählte und unterstütze. Er war auf die Adligen und deren Gefolgschaft angewiesen, denn er besass kein eigenes Heer zur Durchsetzung seiner Machtansprüche. Stattdessen unterstützen ihn die Adeligen, um das Königreich zu verteidigen, verwalten und um Recht zu sprechen.
Als Gegenleistung erhielten diese ein Lehen, also ein Stück Land mitsamt der dort lebenden Untertanen und meistens auch eine Burg, ein Amt oder spezielle Rechte.
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Dauer:
Teil 1
Herrschaftsverhältnisse im Mittelalter
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was verstand man unter Grundherren im Mittelalter?
Grundherren waren Adelige oder Kleriker, die eigenen Grund, also eigenes Land, besassen.
Welche Stände gab es im Mittelalter?
Die drei Stände waren: Adel, Klerus und die Bauernschaft.
Weshalb war der König auf die Gefolgschaft seiner Adeligen angewiesen?
Der König im Mittelalter besass keine Armee und war deshalb zur militärischen Verteidigung auf seine Gefolgsleute angewiesen. Außerdem brauchte er sie, um Recht zu sprechen und das Königreich zu verwalten.